FAQ
Wie wird Ihre Anonymität gewahrt?
Ihre IP-Adresse wird zu keiner Zeit gespeichert und ist somit weder dem Unternehmen noch dem IT-Dienstleister noch den Fallbearbeitenden zugänglich.
Ihnen wird unmittelbar nach Eingabe Ihrer Meldung eine Case ID (Identifikationsnummer des Falls) und Ihr Passwort angezeigt. Bitte notieren Sie beides und halten Sie es geheim. Mit dieser Case ID und Ihrem Passwort können Sie sich später wieder einloggen und mit den Fallbearbeitenden in einen anonymen Dialog treten. Bitte beachten Sie, dass das Passwort nicht wiederhergestellt oder nachträglich geändert werden kann.
Ihnen wird unmittelbar nach Eingabe Ihrer Meldung eine Case ID (Identifikationsnummer des Falls) und Ihr Passwort angezeigt. Bitte notieren Sie beides und halten Sie es geheim. Mit dieser Case ID und Ihrem Passwort können Sie sich später wieder einloggen und mit den Fallbearbeitenden in einen anonymen Dialog treten. Bitte beachten Sie, dass das Passwort nicht wiederhergestellt oder nachträglich geändert werden kann.
Was geschieht nach einer Meldung?
Bei stichhaltigen Meldungen klären wir den Sachverhalt - soweit es uns möglich ist - auf und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.
Welche Informationen erhält die hinweisgebende Person?
Die hinweisgebende Person erhält zeitnah eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung und wird nach dem Abschluss der Untersuchungen über das Ergebnis und die ggf. gezogenen Konsequenzen unterrichtet.
Gibt es auch externe Meldestellen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass neben den internen Meldestellen der jeweiligen Beschäftigungsgeber externe Meldestellen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden. Eine zentrale externe Meldestelle wurde beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet.Daneben bestehen externe Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt.Den Ländern steht es frei, für die Meldungen, die die jeweiligen Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten. Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Beschwerden oder Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.Die hinweisgebenden Personen sollen jedoch in denjenigen Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Datenschutz
Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur solche personenbezogenen Daten in Ihrer Meldung aufnehmen dürfen, die für die Fallbearbeitung unerlässlich sind.